BUND Ortsgruppe Reichenau

Stellungnahme zum FNP Lindenbühl-West (neues Baugebiet)

Zu der geplanten Bebauung des Gebietes Lindenbühl-West nehmen wir grundsätzlich und auch konkret bezogen auf den städtebaulichen Wettbewerb wie folgt Stellung. 

Grundsätzliches: 

  • Die BUND Gruppe Reichenau lehnt die von der Gemeinde geplante Bebauung des Gebietes Lindenbühl West auf einer Fläche von 8,4 Hektar nach dem beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ab - dies auch, wenn nur Teilbereiche nach §13b bebaut werden sollen. Die ausführliche Begründung hierzu haben Sie bereits in unseren Schreiben vom 14.02. und 01.05.2020 erhalten. 

  • Die Planung eines so großen Projektes darf nicht in dem momentan vorgesehenen engen zeitlichen Rahmen erfolgen.
  • Die Realisierung der Bebauung muss zwingend in mehreren Etappen über längere Zeit – am Bedarf orientiert - erfolgen. Dies zum Einen, weil der geplante Zuwachs den derzeitigen Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde weit übersteigt. Zum Anderen müssen aber auch für nachfolgende Generationen Bau- bzw. Entwicklungsflächen bewahrt werden. 

  • Der aktuelle Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde muss anhand genauer Daten analysiert werden und auch schon in den städtebaulichen Wettbewerb einfließen. Dies gilt sowohl für die Gemeinde selbst, wie auch für das ZfP. 

Vorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb 

  • Die BUND Gruppe Reichenau begrüßt die Erstellung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts, dabei ist unbedingt eine Entwicklung in Etappen vorzusehen. 
     
  • Wir fordern eine verdichtete Bauweise ohne Einzel- und Doppelhäuser, da dieseine Verschwendung des wertvollen Baugrunds darstellt und überwiegend nicht für die Zielgruppe Familien mit Kindern und schon gar nicht für preisgünstiges Wohnen von Nutzen ist (vgl. Flächensparziel der Bundesregierung). 
  • Stattdessen sollen bevorzugt Mehrfamilienhäuser sowie ggf. Reihenhäuser entstehen. Hierbei ist auf die bestehenden Strukturen des Wohngebietes Lindenbühl und des ZfP Rücksicht zu nehmen. 
  • Energieeffiziente Gebäude nach dem Standard KfW 40, die Nutzung regenerativer Energien, Nahwärmeversorgung, Dachbegrünung und Klimaneutralität halten wir für selbstverständlich. 
  • Die wichtigen Funktionen des Planungsgebietes als Vernetzungs- und Pufferfläche für das Wollmatinger Ried muss unbedingt berücksichtigt werden. Dazu gehören auch die Erhaltung des bestehenden Grünstreifens mit Lindenbepflanzung zum bestehenden Wohngebiet im Osten sowie die Anlage weiterer Grünzäsuren zur Aufrechterhaltung der landschaftlichen Vernetzungsstruktur für das Wollmatinger Ried. 
  • Die öffentlichen und privaten Freiflächen müssen daher möglichst naturnah und ökologisch sinnvoll gestaltet werden. 
  • Autofreie oder zumindest autoarme Bereiche sind so großflächig wie möglich anzulegen, da durch die günstige Lage nahe des Seehas-Haltepunkts hierfür beste Voraussetzungen bestehen. 
  • Insgesamt muss dem nicht motorisierten Verkehr Vorrang gewährt werden. Eine hohe Zahl von Carsharing-Stellplätze sowie ausreichend Elektro-Ladestationen für Autos und Fahrräder runden dies ab.